Kehrichtentsorgung

 

P. Pfister AG sammelt Ihren Kehricht im Oberen Fricktal

 

Wir sind spezialisiert auf die Entsorgung von Hausabfällen sowie Abfälle von Industriebetrieben, welche wir in regelmässigen Touren einsammeln. Nebst dem normalen Haushaltsabfall entsorgen wir auch Sperrgut, welches mit Gebührenmarken versehen sein muss und bei der ordentlichen Kehrichttour mitgegeben werden kann. Mit unserem neuen Kran sind wir in der Lage auch Unterflurcontainer zu entleeren.

 

Was gehört in den Abfall

  • Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnlicher Kehricht und Sperrgut
  • nur brennbares Material, kein Bauschutt Metall usw.
  • Sägemehl und andere staubigen Materialien können in Säcken verpackt und gut verschlossen im Abfall entsorgt werden
  • Neophyten

Downloads der KVA-Buchs

 

Was nicht in den Abfall gehört

Nicht jede Art von Abfall lässt sich einfach durch Verbrennen aus der Welt schaffen. Für vieles gibt es spezielle Annahme-Centren.

Dazu zählen unter anderem:

  • Grüngut, Speisereste
  • Asche / Russ (in grossen Mengen z.B. von Heizungen)
  • Metall
  • Büchsen / Aludosen
  • Glas
  • Papier und Zeitungen
  • elektrische und elektronische Geräte
  • Batterien
  • leicht brennbare Flüssigkeiten
  • Farben, Lösungsmittel und Öl
  • Medikamente

 

Bereitstellung

  • Den Abfall am Abfuhrtag Ihrer Gemeinde ab 07:00 bereitstellen
  • Container sind an der Strasse bereit zu stellen
  • Containerplätze sind max. 5 Meter entfernt von der Strasse zu planen
    Container die weiterweg sind müssen an der Strasse bereitgestellt werden
  • Container bitte ohne Schloss bereitstellen, ausgenommen Container mit Kippschloss, Dreikant- oder Vierkantschloss oder auch möglich mit KABA 5000

 

Abfuhrtage 

An Feiertagen sind kurzfristige Änderungen möglich, diese werden normalerweise vorgängig von den Gemeinden kommuniziert.

  • Montag:
  • Wittnau, Oberhof, Wölflinswil, Ueken, Sisseln
  • Effingen, Zeihen, Densbüren/Asp, Herznach

  • Dienstag:
  • Frick 
  • Kaisten, Ittenthal und Laufenburg
  • Verschiebe Datum 01.08. und 15.08.2023: 
    für Frick 31.07. und 14.08.2023; für Laufenburg und Kaisten 02.08. und 16.08.2023

  • Mittwoch:
  • Sulz, Gansingen, Mettauertal
    Leibstadt, Schwaderloch, Remigen, Mönthal 

  • Donnerstag:
  • Gipf Oberfrick, Schupfart, Obermumpf, Mumpf
  • Elfingen, Bözen, Hornussen, Oeschgen, Münchwilen

  • Freitag:
  • Eiken
  • Stein

Wendeplatz

Um das Wenden mit dem Lastwagen zu ermöglichen, sollte der verfügbare Platz für das Wendemanöver mindesten den Abmessungen auf der Abbildung entsprechen. Es ist möglich, dass der LKW mit dem Heck über den Platz hinaus ragt, darum möglichst keine festen Bauten nahe an den Wendeplatz bauen. Im Bereich des Wendeplatzes sollte es immer frei von Autos sein. Grosse Steine oder Sträucher, die die Sicht einschränken und Briefkästen, die nahe an der Strasse stehen sollten vermieden werden. Der Platz sollte für min. 26 Tonnen ausgelegt sein.

 

Technische Daten

Wendekreisberechnung (Kehrichtfahrzeug 3-Achs/PDF)
Wendekreisberechnung (Grünfahrzeug 4-Achs/PDF)

 Peter Pfister AG - Oeschgen