Unterflurcontainer

UNTERFLURCONTAINER

Unterflurcontainer

Als innovatives Entsorgungssystem schaffen die öffentlichen oder zu grösseren Liegenschaften gehörenden Unterflurcontainer (UFC genannt), eine Möglichkeit den Kehricht jederzeit sowie unabhängig von den Abfuhrzeiten zu entsorgen. Gleichzeitig tragen sie zur Sauberkeit in der Gemeinde und damit zu einem schöneren Ortsbild bei. In unserem Einzugsgebiet stehen aktuell bereits zehn Unterflurcontainer. Welche von uns regelmässig geleert werden.
Die Anforderungen für Unterflursysteme sind weiter unten aufgelistet. 

Neu bietet die Villiger Entsorgungssysteme AG einen 6.5 m3 Unterflurcontainer an

WICHTIG Informieren Sie uns:

  • während der Planungsphase über Positionierung und Standort des Unterflurcontainers.
  • über die Inbetriebnahme des Containers zur Einplanung in die Entleerungstour

Beratung und Verkauf:

Peter Pfister AG - Oeschgen

Einige Vorteile:

  • Kehrichtsäcke können jederzeit entsorgt werden (Gebühren-Säcke oder Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke)
  • keine Abfallsäcke liegen an der Strasse
  • keine von Tieren zerrissene Abfallsäcke 
  • weniger Geruchsprobleme im Sommer
  • grosses Fassungsvermögen
  • geringerer Platzbedarf im Vergleich zu 800l-Rollcontainern
  • optisch attraktiv: Lediglich die Einwurf Säulen weisen auf einen Standort hin. Ausserdem können die UFC optimal in die Umgebung integriert werden.

Technische Daten

Peter Pfister AG - Oeschgen

Anforderungen:

  • Ein Unterflurcontainer mit 5 m3 Inhalt, empfiehlt sich ab 20 Wohneinheiten. Für weiter Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Villiger AG
  • Der Einwurf Behälter ist so auszurichten, dass der Benutzende nicht durch Verkehr oder dergleichen gefährdet wird.
  • Behälter ca. 1 bis 2 m von der Strasse Entfernt platzieren
  • In Sackgassen muss ein Wendeplatz erstellt werden
  • Auf der Fahrzeugseite in Richtung UFC ist der gesamte Schwenkbereich bis auf eine Lichthöhe von 11 Metern frei.
  • Der Mittelpunkt des UFC ist innerhalb des Hebebereichs des Sammelfahrzeugs und so platziert, dass er von der Seite angehoben werden kann, hinter dem Fahrzeug oder vor der Kabine nicht möglich
  • Für die Abstützung des Fahrzeuges, während der Kranarbeit, ist die Belastbarkeit des Bodens im Bereich der Stütze für eine maximale Stützkraft von 15 Tonnen pro Stütze ausgelegt. Es dürfen sich in diesem Bereich keine versteckten Hohlräume befinden, wie Kanäle oder Schächte oder alte Tanks etc. Auf beiden Fahrzeugseiten ist genügend Platz für die ausfahrbaren Stützen vorhanden, gesammt Breite mit Stützen links und rechts 5 m
  • Die minimalen Abstände zu anderen Objekten betragen 0.5 m, 1 m wäre zu bevorzugen wenn es möglich ist
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